Nutzungshinweise

Um Ihre Arbeiten im montan.dok bestmöglich unterstützen zu können, bedarf es Vorbereitungen seitens der Mitarbeitenden im Haus. Deshalb ist eine Kontaktaufnahme zur Klärung und Terminvereinbarung im Vorfeld erforderlich. Diese kann telefonisch +49 234 5877-154 oder per E-Mail montan.dok@bergbaumuseum.de erfolgen.

Darüber hinaus können Sie sich hier vorab über die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die korrekte Zitierweise von Quellen aus dem montan.dok informieren.

Bitte respektieren Sie bei Ihrem Besuch sämtliche Hygienevorschriften und die üblichen AHA-Regeln. Die Maskenpflicht entfällt.

  1. Das montan.dok ist von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Die Benutzung ist für Zwecke des Bergbaus und der wissenschaftlichen Forschung gebührenfrei. Zur Verfolgung rein privater oder geschäftlicher Interessen kann eine Gebühr erhoben werden.
  2. Die Genehmigung zur Benutzung des montan.dok erteilt die Leitung des montan.dok oder eine von ihr bevollmächtigte Vertretung nach Vorlage eines Benutzungsantrages, in dem der Zweck und der Gegenstand der Nachforschungen genau anzugeben sind.
  3. Die Genehmigung wird nur solchen Personen erteilt, die ein dienstliches, wissenschaftliches oder berechtigtes persönliches Interesse an der Einsicht in Archivalien und andere Dokumente glaubhaft machen, die sich über ihre Person ausweisen und Gewähr für die Einhaltung der Benutzungsordnung bieten.
  4. Die Benutzungserlaubnis kann versagt werden, wenn
    1. besondere vertragliche Vereinbarungen vorliegen, die eine Benutzung dieser Archivalien und Dokumente ganz oder teilweise ausschließen;
    2. hierdurch die berechtigten Interessen Dritter, insbesondere noch lebender Personen oder die Hinterlegenden von Archivalien und Dokumenten, gefährdet werden;
    3. gegen die Person des Benutzers/der Benutzerin oder den Zweck der Nachforschungen ernsthafte Bedenken bestehen;
    4. der Erhaltungs- oder Erschließungszustand der Archivalien und Dokumente eine Benutzung nicht zulässt.
  5. Mit der Benutzungserlaubnis ist die Genehmigung zur Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivalien und Dokumenten durch den Benutzer/die Benutzerin erteilt. Fotokopien und Reproduktionen werden nur nach konservatorischer und rechtlicher Prüfung in begrenzter Anzahl sowie gegen Kostenerstattung durch Mitarbeitende des montan.dok angefertigt, über Ausnahmen entscheidet die Archivleitung. Das montan.dok behält sich vor, die Anfertigung von Reproduktionen aus rechtlichen, konservatorischen oder sonstigen Gründen abzulehnen.
  6. Das Fotografieren von Archivalien und Dokumenten des montan.dok durch die Benutzer und Benutzerinnen im Benutzungsraum des montan.dok ist  nicht gestattet. Auf besonderen Antrag an und nach einer Einzelfallprüfung durch die Leitung des montan.dok oder eine von ihr benannte Vertretung kann die Anfertigung von Arbeitsfotos durch den Benutzer/die Benutzerin mit einer eigenen Kamera unter Beachtung konservatorischer Auflagen gestattet werden. Diese Arbeitsfotos sind ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt, um die wissenschaftliche Forschung an und mit den Beständen des montan.dok zu erleichtern. Jedwede Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte sind untersagt. Ungeachtet einer erteilten Genehmigung ist das Fotografieren von urheberrechtlich geschützten Werken und Werken der bildenden Kunst, von Unterlagen, die den archiv-, datenschutzrechtlichen oder anderen Schutzfristen unterliegen oder die sich nicht im Eigentum des montan.dok befinden (z. B. Deposita) grundsätzlich nicht gestattet.
  7. Der Benutzungsraum des montan.dok wird aus Gründen des Bestandsschutzes mit Video-kameras überwacht. Der Benutzer/die Benutzerin erklärt sich mit dieser Form der Videoüberwachung einverstanden.
  8. Die über das Rechercheportal www.montandok.de hinausgehenden Findmittel werden grundsätzlich nur im Benutzungsraum vorgelegt. Die Bereitstellung von Findmitteln jeglicher Art steht im Ermessen der Leitung des montan.dok.
  9. Die Benutzer und Benutzerinnen haben zu den Magazinen des montan.dok keinen Zutritt.
  10. Die vorgelegten Findmittel, Archivalien und Dokumente sind pfleglich zu behandeln. Ihre absichtliche oder grob fahrlässige Beschädigung hat den sofortigen Entzug der Benutzungserlaubnis und gegebenenfalls die strafrechtliche Ahndung zur Folge.
  11. Es ist nicht erlaubt, die Ordnung der Archivalien und Dokumente eigenmächtig zu ändern oder in Archivalien und Dokumenten Vermerke oder Zeichen anzubringen. Etwaige erkannte Mängel sind den zuständigen Mitarbeitenden des montan.dok mitzuteilen.
  12. Die gleichzeitige Benutzung einer größeren Zahl von Archivalien und Dokumenten sowie eine übermäßige Beanspruchung des Arbeitsplatzes sind nicht möglich.
  13. Vorgelegte Dokumente und daraus angefertigte digitale Reproduktionen dürfen allein für den angegebenen Nutzungszweck verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung oder eine Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das montan.dok. Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, bei der Benutzung und Auswertung von Materialien aus dem montan.dok bestehende Rechte Dritter zu beachten. Möglicherweise hat das montan.dok an den zur Verfügung gestellten Dokumenten keine Rechte, insbesondere keine Nutzungs- und Verwertungsrechte inne, so dass unter Umständen Dritte weiterhin Rechte innehaben können, aber trotz sorgfältiger Recherche nicht ermittelt werden konnten. Der Benutzer/die Benutzerin übernimmt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dokumente und stellt das montan.dok von allen Ansprüchen frei, die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Verwertungs- und Schutzrechten sowie von Persönlichkeitsrechten gegenüber dem montan.dok bzw. dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst die Übernahme von Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
  14. Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, bei Verwendung von Unterlagen aus den Beständen des montan.dok bei jeder Veröffentlichung auf das „Montanhistorische Dokumentationszentrum (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum“ als Quelle hinzuweisen. Weitere Details finden sich in den Hinweisen zur „Zitierweise“. Sie sind weiterhin verpflichtet, von Veröffentlichungen jeglicher Art, die unter Benutzung von Archivalien und Dokumenten des montan.dok verfasst sind, diesem ohne Weiteres mindestens ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen. Dies gilt auch für Arbeiten (wie Dissertationen, Staatsexamens- und Diplomarbeiten), die nicht für den Druck vorgesehen sind.

Benutzungsordnung (pdf) zum Download

Die Verfügbarmachung und Bereitstellung historischer Unterlagen (Akten, Fotos, Objekte usw.) aus den eigenen Beständen ist eine Kernaufgabe des Montanhistorischen Dokumentationszentrums (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum. Die Benutzung der Bestände des montan.dok durch Einsichtnahme vor Ort ist in der Regel kostenfrei. Das schließt eine erste Vorrecherche, die schriftliche Erteilung von Auskünften und die Fachberatung durch Mitarbeitende des montan.dok ein (Ausnahme siehe 1.6). Für darüber hinausgehende Serviceleistungen, insbesondere für die Anfertigung und die Bereitstellung digitaler Reproduktionen und Unterlagen berechnet das montan.dok Gebühren zur Deckung der Unkosten.

Die Benutzungsmodalitäten sind in der Benutzungsordnung des montan.dok geregelt

  1. Serviceleistungen

    1. Bereitstellung von Fotokopien/Scans in einfacher Lesequalität (200 dpi) von Textunterlagen als PDF (Erstellung durch montan.dok mittels Kopierer; nur von konservatorisch geeigneten und unbedenklichen Vorlagen)
      pro Kopie: 0,30 €
    2. Bereitstellung digitaler Reproduktionen (Scans) in Reproduktionsqualität (TIFF, mind. 300 dpi) von Vorlagen bis max. DIN 4 (Erstellung durch montan.dok mittels Flachbettscanner; nur von konservatorisch geeigneten und unbedenklichen Vorlagen)
      pro Scan: 3 €
    3. Bereitstellung digitaler Reproduktionen (digitale Aufnahmen) in Reproduktionsqualität (TIFF, mind. 300 dpi) Digitalisierung im Aufsichtsverfahren vorrangig von Vorlagen größer DIN A 4; Objektfotos von Musealen Objekten
      pro Aufnahme: 15 €
    4. Bereitstellung von AV-Materialien/Filmen
      Video-/Audiodateien oder Bänder in sendefähiger Qualität (BetaSP, DigiBeta); mehrere Medien werden getrennt abgerechnet
      pro angefangene 15 Minuten: 10 €
    5. CD/DVD-Erstellung
      4 € pro CD/DVD
    6. Bearbeitungsgebühren
      Sofern die Bearbeitungszeit für Recherchen oder für die Bereitstellung von Materialien bzw. digitalen Reproduktionen aus konservatorischen oder sonstigen Gründen das übliche Maß erheblich überschreitet, behält sich das montan.dok die Berechnung eines Arbeitskostenzuschlages vor.
      27 € je angefangene 30 Minuten
    7. Versandkosten
      per Post/Kurier: tatsächliche Kosten für Versand bzw. Porto und Verpackung
      per Mail: kostenlos
  2. Nutzungsgebühren
    für die Verwendung von Fotografien, Bildern und anderen Materialien, an denen das montan.dok entsprechende Nutzungsrechte inne hat

    1. Nutzung für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke
      Publikationen (Monographien, Aufsätze bis zu einer Auflage von 1000 Ex.; CD/DVD; eBooks; Online- und Open Access-Veröffentlichungen): kostenlos
      Ausstellungen in öffentlichen Museen: kostenlos
    2. Nutzung für gewerbliche Zwecke
      Publikationen (wie unter 2.1 sowie Flyer, Werbebroschüren, Plakate/Poster etc./einmalige Veröffentlichung): 70 €
      Zweitveröffentlichungen/-auflagen: 35 €
      Internet-Veröffentlichungen (max. Kantenlänge 800 Pixel): 70 €
      Fernsehen, Film und Presse (außer Tagespresse): 100 €

Stand: Oktober 2020

Entgeltsätze (pdf) zum Download

Grundsätzlich ist die Kurzbezeichnung „montan.dok“ bei Erstnennung im Anmerkungsapparat oder an zentraler Stelle wie folgt aufzulösen: Montanhistorisches Dokumentationszentrum (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum.

Bergbau-Archiv Bochum (BBA)

Nachweis im Anmerkungsapparat und Quellenverzeichnis:

  • bei Erstnennung:
    Montanhistorisches Dokumentationszentrum (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum/Bergbau-Archiv Bochum (BBA) [Bestandsnummer/Aktensignatur]
  • im Folgenden dann:
    montan.dok/BBA [Bestandsnummer/Aktensignatur]
  • Beispiel
    montan.dok/BBA 2/63

Museale Sammlungen sowie Fotothek und Bibliothek

Für Bibliotheksgut bezieht sich das Folgende auf Quellennachweise bei der Nutzung von historischen Publikationen als Objekten, zum Beispiel in Ausstellungen.
Nachweis in Anmerkungsapparat und Quellenverzeichnis:

  • bei Erstnennung:
    Montanhistorisches Dokumentationszentrum (montan.dok) beim Deutschen Bergbau-Museum Bochum [Inventarnummer]
  • im Folgenden dann:
    montan.dok [Inventarnummer]
  • Beispiel
    montan.dok 023200653001

Bei Literaturnachweisen in wissenschaftlichen Arbeiten gelten hingegen die fachspezifisch üblichen Zitierregeln.

Zitierweise (pdf) zum Download

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