- Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Sie verlieren ihre Gültigkeit bei Verlassen des Museums. Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte bis zur Beendigung seines Besuches aufzubewahren. Das Museum muss spätestens bis zum Ende der gültigen Öffnungszeit verlassen werden.
- Personen unter 18 Jahren haben nur in Begleitung von Aufsichtspersonen die Möglichkeit, auf den Förderturm zu fahren.
- Tiere dürfen nicht in das Museum mitgenommen werden.
- Für das Ablegen von Kleidung und Taschen stehen Schließfächer im Bereich der Eingangshalle zur Verfügung. Für die Sicherheit der Schließfächer übernimmt das Museum keine Gewähr.
- Essen, Trinken und Rauchen sind in den Innenhöfen erlaubt, die dafür vorgesehenen Standascher und Abfallbehälter sind zu benutzen.
Für Schulklassen ist ein Teilbereich der Cafeteria für das Essen und das Trinken reserviert.
- Film- und Fotoaufnahmen für den Eigenbedarf sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten. Kommerzielle Aufnahmen sind genehmigungs- und kostenpflichtig und müssen vor dem Museumsbesuch angemeldet werden. Anmeldungen unter Tel.: +49-(0)234-5877-141
- Wickeltische stehen in den Damen- und Herrentoiletten im Obergeschoss zur Verfügung.
- Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und aus besonderem Anlass können Museumsbereiche gesperrt werden.
- Wegen einer möglichen Unfallgefahr darf nicht auf Maschinen und Anlagen geklettert werden.
- Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im Museumsbereich, die durch sie verursacht wurden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.
- Fundsachen sind an der Information abzugeben.
- Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören, gefährden oder dem Ansehen des Museums schaden, können vom Museumsbesuch ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei Verstößen gegen diese Hausordnung. Der Eintrittspreis wird nicht zurück erstattet.
- Anordnungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.
|
|
|