Fördergerüst-Aufzug außer Betrieb

Ihre Fragen – unsere Antworten

Der Aufzug des Fördergerüsts ist derzeit aufgrund eines technischen Defekts außer Betrieb.

Wir arbeiten mit Nachdruck an einer Lösung und bitten um Verständnis. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Einschränkungen.

 

1. Warum ist der Aufzug außer Betrieb?

Der Aufzug am Fördergerüst ist aufgrund eines technischen Defekts vollständig außer Betrieb. Der sogenannte Frequenzumrichter, der den Antrieb des Aufzugs steuert, ist kaputt. Das erforderliche Ersatzteil wurde umgehend bei der Herstellerfirma bestellt. Leider kommt es zu längeren Produktions- und Lieferzeiten.  

Die Planungen für den Einbau sind bereits erfolgt. Sobald das Ersatzteil eingetroffen ist, wird es umgehend eingebaut und der Aufzug, als überwachungsbedürftige Anlage, von der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft.

Technische Anlagen dieser Art erfordern eine sorgfältige Prüfung und Instandsetzung. Dabei stehen Sicherheit, technische Zuverlässigkeit und die Verfügbarkeit von passenden Ersatzteilen im Vordergrund. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Aufzug erst wieder freigeben können, wenn alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

 

2. Wann wird der Aufzug wieder funktionieren?

Aufgrund längerer Produktions- und Lieferzeiten des erforderlichen Ersatzteils, können wir aktuell leider noch keinen verbindlichen Termin für die Inbetriebnahme nennen.

Wir möchten nur Informationen weitergeben, die technisch und organisatorisch gesichert sind.

 

3. Warum dauert die Reparatur so lange?

Defekt ist der sogenannte Frequenzumrichter, der den Antrieb des Aufzugs steuert. Das erforderliche Ersatzteil wurde umgehend bei der Herstellerfirma bestellt, muss aber extra hergestellt werden. Leider kommt es dabei zu längeren Produktions- und Lieferzeiten. 

 

4. Ist die Aussichtsplattform auf dem Fördergerüst aktuell erreichbar?

Nein, solange der Aufzug außer Betrieb ist, ist die Aussichtsplattform nicht zugänglich. Von außen sichtbar ist zwar eine sogenannte Notabstiegstreppe, diese darf aber aus Sicherheitsgründen nur für den Abstieg in Notfällen (z.B. nach einem Ausfall des Aufzugs) benutzt werden.

Für den Besuchsverkehr ist die Treppe nicht ausgelegt.

 

5. Ist das Anschauungsbergwerk unter Tage erreichbar?

Ja, das Anschauungsbergwerk ist über Treppen erreichbar.

 

6. Erhalte ich eine Erstattung, wenn ich nicht auf das Fördergerüst fahren kann?

Die Turmfahrt auf das Fördergerüst ist zu den Öffnungszeiten des Deutschen Bergbau-Museums Bochum generell kostenfrei möglich. Daher ist keine Erstattung des Ticketpreises vorgesehen.

 

7. Wo finde ich aktuelle Informationen?

Alle aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Homepage sowie gegebenenfalls auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram und Facebook.

 

8. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen hilft Ihnen unser Besuchsservice gern weiter: Vor Ort zu unseren Öffnungszeiten, telefonisch sowie jederzeit per E-Mail.

Telefon: 0234 5877-126

service@bergbaumuseum.de